Bürgerservice


    / Wohnen / Wohngeld

    Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.


    Rechtsgrundlage

    Erforderliche Unterlagen

    Einkommensnachweis
    Den Vordruck für den Einkommensnachweis halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite unter "Downloads und Infos").

    Bescheinigung des Vermieters
    Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite unter "Downloads und Infos").

    Nachweis über die Zahlung der Miete oder Belastung der Kredite
    zum Beispiel: Letzte Mietquittung oder letzter Kontoauszug

    Weiter Nachweise zur Berechnung des Wohngeldes sind z.B. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltszahlungen, erhöhte Werbungskosten


    Voraussetzung

    Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von:
    • der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens und
    • der Höhe der Miete oder der Belastung.
    Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, steht Ihnen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstelle zur Verfügung. In besonderen Fällen sind auch außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen möglich.

    Einen unverbindlichen Wohngeldrechner bietet des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW an. Sie finden Ihn unter der Überschrift " Wohngeldrechner des Landes NRW".

    Verfahrensablauf

    Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in der Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post oder persönlich ein.

    Alternativ können Sie auch den Online-Antrag verwenden um Ihr Wohngeld zu beantragen. Senden Sie den ausgefüllten Wohngeld-Antrag einfach an die folgende E-Mailadresse:

    Hinweise

    Weitere Informationen

    Zuständige Mitarbeiter

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.