Bürgerservice


    / Bauen / Erteilung Negativatest (Vorkaufsrecht)

    Leistungsbeschreibung

    Mit dem Vorkaufsrecht tritt die Gemeinde in ein zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag.
    Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§24 fortfolgende des Baugesetzbuches.

    Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes muss die Stadt den Verwendungszweck des Grundstückes angeben.

    Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis (so genanntes Negativattest) gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes und wird bei Grundstücksübereignungsverträgen in der Regel vom Notar bei der Stadt angefordert.

    Kosten

    Keine

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.