Bürgerservice


    / Bauen / Ablösebeiträge für KFZ-Stellplätze

    Leistungsbeschreibung

    Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.

    Kosten

    Dies richtet sich nach der Satzung für die Stellplatzablösung

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

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