Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kreis Gütersloh bis mindestens 30.06.2020

    (23.06.2020) NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am heutigen Vormittag diverse Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kreis Gütersloh bis mindestens 30.06.2020 angekündigt. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Coronaregionalverordnung erlassen.

    Coronaregionalverordnung

    Am morgigen Mittwoch (24.06.2020) tritt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO) in Kraft. Die Verordnung hat unmittelbare Wirkung für die Menschen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf. Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/corona

    Die Maßnahmen der Verordnung gelten für Personen, die sich im Gebiet des Kreis Gütersloh aufhalten, also auch Touristen innerhalb des Kreises. Ein Ausreiseverbot aus dem Kreis Gütersloh besteht explizit nicht.


    Hintergrund der Beschränkungen sind die mehr als 1.500 positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen bei der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.

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