Hilfe in besonderen Lebenslagen

    / Behinderung / Beratung / Parkausweise für Menschen mit Behinderungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Beantragung eines Parkausweises für behinderte Menschen erfolgt im Kreis Gütersloh automatisch mit der Erstbeantragung eines Schwerbehindertenausweises. Der Antrag für den Schwerbehindertenausweis wird beim Kreis Gütersloh, Abt. Soziales, 33324 Gütersloh, gestellt.

    Verfahrensablauf

    Bei der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird automatisch geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Parkausweis vorliegen. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Parkausweises wird von hier vorgenommen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Schwerbehindertenausweis,
    • nicht mehr gültiger Parkausweis.

    Zuständige Mitarbeiter

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