Bürgerservice


    Leistungsbeschreibung

    Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis besitzen, um sich ausweisen zu können. Für Personen unter 16 Jahren kann mit Zustimmung der Sorgeberechtigten auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
    Da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, ist für die Antragstellung ein persönliches Erscheinen notwendig.


    Erforderliche Unterlagen

    • Ein neues biometrisches Passfoto, Hochformat, Größe 45x35mm (nicht älter als 6 Monate)
    • Den bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn diese bereits abgelaufen sind
    • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, bei Erstausstellung oder bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises 

    Kosten

    • Personen unter 24 Jahren: 22,80€
    • Personen ab 24 Jahren: 37
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,00€

    Weiterführende Informationen

    Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht erhalten Sie hier.

    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

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