Bürgerservice


    / Befreiung von der Ausweispflicht

    Leistungsbeschreibung

    Für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Hierzu zählen beispielsweise betreute Personen, Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben und behinderte Personen.

    Das Bürgerbüro nimmt entsprechende Anträge für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, die mit Hauptwohnsitz in Borgholzhausen gemeldet sind.

    • Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und/oder Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
    • Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
    • Die Befreiung kann formlos oder mit dem unter "Anträge / Formulare" zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden.
    • Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, stellen wir die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht sofort aus. Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg senden wir die Bestätigung zu.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Antrag
      Ein Formular zur Beantragung der Befreiung können Sie im Anträge / Formulare herunterladen.
    • Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 und höher
      Wenn ein Attest vorgelegt wird (beispielsweise vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst), muss darin die Immobilität bestätigt werden.
    • Bisheriger ungültiger Personalausweis und/oder Reisepass
      der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
    • Vollmacht für die persönlich vorsprechende Überbringerin oder den persönlich vorsprechenden Überbringer des Antrages
      sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller noch schreibfähig ist.
    • gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten oder betreuenden Person und Betreuerausweis (falls vorhanden)
      Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg sind Kopien ausreichend. Dies gilt nicht für die Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. Diese Dokumente sind im Original einzureichen. 

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden und dergleichen. Eine Auslandsreise kann die oder der Betroffene mit der Bestätigung nicht durchführen.

    Anträge / Formulare

    Zugeordnete Abteilungen

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