Bereits im Laufe des kommenden Jahres werden auf Basis des 2. Förderaufrufes in unserer Stadt rund 600 weitere Adressen eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s bekommen. Auf Grund des damals in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen „Scoring-Verfahrens“ musste die Förderkulisse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zugeschnitten werden und deckt daher viele, aber nicht alle unterversorgten Haushalte ab. Der Ausbau erfolgt aufgrund der damaligen Förderbedingungen weitgehend mit Vectoring-Technologie, es werden rund 30 km Glasfaserleitung verlegt und rund 20 Verteiler ausgerüstet. Der Kostenanteil der Stadt liegt bei rund 200.000 €.
Das Bundesförderprogramm wurde beständig weiterentwickelt und das „Scoring-Verfahren“ ist weggefallen, daher kann die Stadt Borgholzhausen nun unter Federführung des Kreises und unter Beteiligung zahlreicher seiner Kommunen den bisher nicht berücksichtigten unterversorgten Haushalten im Außenbereich eine Versorgungsperspektive durch diese weitere Förderantragsstellung bieten. Für Borgholzhausen wurden 248 unterversorgte Adressen (293 Haushalte und 4 Unternehmen mit Versorgung unter 30 Mbit/s im Download) ermittelt. Zur Anbindung der Adressen sind rund 60 km Trassenbau erforderlich, wobei hier zwingend die Glasfasertechnologie bis direkt zur Hauswand Anwendung findet – es sei denn bei der anstehenden Ausschreibung findet sich wider Erwarten ein Anbieter, der zu günstigeren Konditionen eine vollumfängliche Funklösung mit entsprechender Datenrate und Verfügbarkeit anbietet. Eine für die Glasfaseranbindung erfolgte Grobnetzplanung ergab eine geschätzte Wirtschaftlichkeitslücke von knapp 6 Mio. € und somit über 23.000 € pro Adresse. Sie übersteigt sogar die reinen Investitionskosten, da voraussichtlich nicht einmal die laufenden Betriebskosten während der Zweckbindungsfrist nicht durch marktübliche Einnahmen der neu angeschlossenen Haushalte gedeckt werden. Dennoch sieht der Stadtrat hierin eine Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und sichert somit in großem Konsens auf Dauer die Breitbandanbindung „bis zur letzten Milchkanne“.
Als nächstes wird der Kreis Gütersloh einen entsprechenden Förderantrag bei den Fördermittelgebern bei Bund und Land einreichen und das Verfahren als Zuwendungsempfänger in enger Kooperation mit den beteiligten Kommunen führen. Nach Erhalt der vorläufigen Zuwendungsbescheide erfolgt die Ausschreibung der Leistung in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren. Dieses Vergabeverfahren gliedert sich in einen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren, an dessen Ende ein Zuschlag für das beste Angebot steht. Mit diesem Angebot erfolgt die Beantragung der endgültigen Förderbescheide bei Bund und Land. Nachdem die endgültigen Förderbescheide vorliegen kann der Kreis Gütersloh als Zuwendungsempfänger den Kooperationsvertrag mit dem im Ausschreibungsverfahren ausgewählten Telekommunikationsunternehmen schließen. Im Anschluss folgt dann der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Sofern man die Erfahrungen aus dem 2. Förderaufruf berücksichtigt ist daher frühestens in 3 bis 4 Jahren mit einer Durchführung und dem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen.