Verwaltungsfachangestellte(r) für Kommunalverwaltung

    Verwaltungsfachangestellte erledigen Bürotätigkeiten in städtischen Einrichtungen.

    In jedem Aufgabenfeld der Verwaltung sind die einzelnen Sachlagen rechtlich zu beurteilen und die Entscheidungen entsprechend umzusetzen. In jedem Bereich sind hierfür rechtliche, betriebswirtschaftliche und kommunikative Fähigkeiten erforderlich.

    Die insgesamt dreijährige Ausbildung erfolgt in der Behörde in allen Fachbereichen, wobei der Einsatzablauf möglichst der parallel laufenden schulischen Ausbildung in der Berufsschule angepasst wird. Hierfür wird bereits zum Abschluss des Ausbildungsvertrages ein Ausbildungsplan erstellt.

    Die schulische Ausbildung erfolgt zum einen während der praktischen Ausbildung im Betrieb einmal wöchentlich im Rahmen einer dienstbegleitenden Unterweisung am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Bielefeld. Zusätzlich findet pro Ausbildungsjahr ein dreimonatiger Blockunterricht am Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Bünde statt. 

                      Insgesamt werden folgende Kenntnisse vermittelt:

                                  • Verwaltungsorganisationslehre
                                  • Betriebswirtschaftslehre
                                  • Bürowirtschaft
                                  • Wirtschaftsinformatik
                                  • Rechnungswesen
                                  • Haushaltsrecht
                                  • Personalrecht
                                  • Kommunalrecht
                                  • Verwaltungsrecht
                                  • Kommunikation und Kooperation

                                  Sachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen

                                  Für den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis zum Verwaltungsfachangestellten ist mindestens die Fachoberschulreife bzw. der Sekundarschulabschluss II nötig.

                                  Wir wünschen uns von unseren Auszubildenen:

                                  • Einsatzbereitschaft
                                  • Teamgeist
                                  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen
                                  • Flexibilität
                                  • Kundenorientiertes Handeln
                                  • Initiative und Verantwortung

                                  Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Fortbildung

                                  Maßgebend für das Ausbildungsverhältnis ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)

                                  Die monatliche Vergütung betragen ab 2024 (Bruttowerte)

                                  1.218,26 €

                                  im ersten Ausbildungsjahr

                                  1.268,20 €

                                  im zweiten Ausbildungsjahr

                                  1.314,02 €

                                  im dritten Ausbildungsjahr

                                  Hierauf wird aktuell eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % der Brutto-Ausbildungsvergütung gezahlt.

                                  Die für die Ablegung der Prüfung notwendigen Lehrmittel werden vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € jährlich. Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € gezahlt.

                                  Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung in Teilzeit erfolgen.

                                  Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage und wird im ersten und dritten Ausbildungsjahr anteilig auf die Ausbildungszeit verteilt.

                                  Neben der durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen schulischen Ausbildung bieten wir bei Interesse gerne fachbezogene Fortbildungsmöglichkeiten an.

                                  Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung  und betrieblichem Bedarf ist die Übernahme in ein für ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Bei Bewährung  und Eignung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II möglich, der die erworbenen Kenntnisse vertieft und Zugangsvoraussetzung für Stellen ab der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ist.

                                  Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.