Entwässerungssatzung der Stadt Borgholzhausen
Den Kommunen wird in der Bundes- und in der Landesgesetzgebung das Recht eingeräumt, bestimmte Regelungen zur Umsetzung der Gesetze selbst festzulegen, was in der Entwässerungssatzung geschieht. Am Fußende dieser Seite finden Sie die Satzungen, die die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Borgholzhausen regulieren, und das Antragsformular für den Anschluß eines Grundstücks an das öffentliche Kanalnetz der Stadt Borgholzhausen.
DINGE, FÜR DIE EINe Toilette KEIN MÜLLEIMER IST!
Kaum einer macht sich Gedanken darüber, was für ein Arbeits- und Kostenaufwand entsteht, um das Abwasser aus unseren Badezimmern, Toiletten, Badewannen, Waschmaschinen, aus der Küche und nicht zuletzt aus den Gewerbebetrieben zu reinigen, um den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zu entsprechen. Die Kosten könnten wesentlich reduziert werden, wenn die Nutzer der Kanalisation sich an einige einfache, aber ganz wichtige Regeln halten würden.
Die Frage - "Was gehört denn in die WC-Schüssel?" - ist ganz kurz zu beantworten: in die Toilette gehört nur das, wofür sie ursprünglich erfunden wurde: das kleine und das große "Geschäft". Um es noch deutlicher auszudrücken, sind das die natürlichen Ausscheidungen eines Menschen, das Toilettenpapier und das Spülwasser.
Diese Dinge und Stoffe dürfen auf keinen Fall in der Toilette entsorgt werden:
- Hygieneartikel - Slipeinlagen, Binden, Tampons, Taschen- und Kosmetiktücher
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- Flüssige Stoffe und Chemikalien sind Gefahrenstoffe
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- Küchenabfälle und Speisereste gehören nicht in den Abfluss!
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- Öle und Fette haben im Kanal nichts zu suchen!
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- Feste Stoffe und Textilien verstopfen die Rohrleitungen
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Klärschlamm-Stapelplatz