Der überwiegende Teil der hauseigenen Kläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Borgholzhausen verfügt über eine vollbiologische Nachklärungsstufe, die den in Deutschland Allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dank dem Förderprogramm des Landes NRW "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" in den Jahren 1997-2006 haben ganz viele Haushalte ihre Grundstücksentwässerungsanlagen nachrüsten und modernisieren können.
Eine geringe Anzahl der Haushalte (ca. 18) sammeln das Schmutzwasser nach wie vor in abflußlosen Gruben, die dicht verschlossen sein müssen, damit kein Abwasser in den Boden oder in die Gewässer gelangen kann. Das gesamte Abwasser aus abflußlosen Gruben wird in kürzeren Zeitabständen zur Zentralkläranlage "Im Recke" befördert und dort behandelt. Die Kosten für diese Art der Abwasserbeseitigung (der sog. "Kanal auf Rädern") sind dementsprechend nicht unerheblich.
Der Bau einer hauseigenen Grundstücksentwässerungsanlage und die Einleitung des gereinigten Schmutzwassers in die Oberflächengewässer oder in das Grundwasser bedarf einer Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh. Einen Link zum Download eines solchen Genehmigungsantrags finden Sie am Ende dieses Artikels.
Günter Frensing - Das Entsorgungsunternehmen aus Versmold
Die Firma "Günter Frensing - Erdbewegungsarbeiten" entsorgt im Auftrag der Stadt Borgholzhausen bereits seit dem Jahre 2000 die Kleinkläranlagen und abflußlose Gruben in Borgholzhausen. Von der Verwaltung bekommt der Entsorger monatlich einen Entsorgungsplan, entsprechend diesem Plan werden die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte mittels einer Postkarte über den bevorstehenden Entsorgungstermin benachrichtigt. Der abgepumpte Fäkalschlamm wird zur Fäkalannahmestation der "Zentralkläranlage Im Recke" befördert und dort abgeliefert. Im Begleitschein wird die Menge und die Art des abgepumpten Inhalts (Fäkalschlamm oder Abwasser) vermerkt.
Der Eigentümer wird zur Zahlung der Benutzungsgebühren veranlagt und erhält einen Gebührenbescheid über die Entsorgung seiner Grundstücksentwässerungsanlage. Das Ortsrecht zu hauseigenen Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie am Fußende dieser Seite.
Wie funktioniert eine Grundstücksentwässerungsanlage?
Schematische Darstellung
- Satzung der Stadt Borgholzhausen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 01.03.2000
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Borgholzhausen vom 08.10.2009
- Satzung vom 17.12.2014 zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Borgholzhausen vom 08.10.2009
- Satzung vom 18.12.2018 zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Borgholzhausen vom 08.10.2009
- Satzung vom 16.12.2019 zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Borgholzhausen vom 08.10.2009