Mietspiegel für die Stadt Borgholzhausen

    Ab Montag, 01. Juli 2024, gilt ein neuer qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB für die Stadt Borgholzhausen.

    Er bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln und stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Wesentliches Element des Mietspiegels ist die Mietpreistabelle, die sich in Wohnungsgrößenklassen und Baualtersklassen gliedert. Durch diese Klassifizierung lässt sich jede Wohnung zuordnen und ein Mittelwert sowie eine Mietpreisspanne ermitteln.

    Im Mietspiegel finden sich nicht nur Tabellen mit Zahlen, sondern allerlei Informationen: Wie man mit den Daten richtig umgeht, welche rechtlichen Grundlagen dem Zahlenwerk zugrunde liegen und wie die Fachbegriffe definiert sind. Die praktische Anwendung der Mietspiegeltabelle wird mit einem Beispielfall erläutert.

    Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer durchgeführten repräsentativen Befragung bei Vermietern/-innen mit dem Stichtag 1. Januar 2024. Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Borgholzhausen sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten.

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