Mietspiegel für die Stadt Borgholzhausen

    Ab Mittwoch, 1. Juli 2022, gilt ein neuer qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB für die Stadt Borgholzhausen.

    Er bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln und stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Wesentliches Element des Mietspiegels ist die Mietpreistabelle, die sich in Wohnungsgrößenklassen und Baualtersklassen gliedert. Durch diese Klassifizierung lässt sich jede Wohnung zuordnen und ein Mittelwert sowie eine Mietpreisspanne ermitteln.

    Im Mietspiegel finden sich nicht nur Tabellen mit Zahlen, sondern allerlei Informationen: Wie man mit den Daten richtig umgeht, welche rechtlichen Grundlagen dem Zahlenwerk zugrunde liegen und wie die Fachbegriffe definiert sind. Die praktische Anwendung der Mietspiegeltabelle wird mit einem Beispielfall erläutert.

    Das Institut "Analyse & Konzepte immo.consult GmbH" aus Hamburg hat den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als Gemeinschaftsprojekt für alle Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh erstellt. Koordiniert wurde dieser Prozess von der Kreisverwaltung. Eingebunden waren in einem Arbeitskreis Vertreter der Städte und Gemeinden, die Interessenverbände der Vermieter und Mieter sowie weitere Akteure am Wohnungsmarkt. Die Städte und Gemeinden sowie der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. als Interessenverband der Mieter und der Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e. V. als Interessenverband der Vermieter haben die Mietspiegel anerkannt. Die Ergebnisse basieren auf einer durchgeführten Befragung aller Eigentümer nicht preisgebundener Mietwohnungen - sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein- und Zweifamilienhäusern.

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