Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche in Borgholzhausen. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann sowohl auf unterschiedliche Träger als auch verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Als Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Jahr vorausgesetzt. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium. Die Ehrenamtskarte kann nach Ablauf von zwei Jahren neu beantragt oder digital verlängert werden. Ein ehrenamtlicher Einsatz, der außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung durch den jeweiligen Träger, dass die nötigen Kriterien eingehalten werden.
Beantrag werden kann die Karte digital über die App:
www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw
oder alternativ in Papierform durch das Herunterladen der Antragsformulare, welche
auf der Homepage der Stadt Borgholzhausen hinterlegt oder im Bürgerbüro erhältlich
sind.
Weitere Informationen zur Vergabe erhalten Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-ehrenamtskarte.
Informationen zur Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW bietet das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement an. Die Voraussetzung für die Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Das Engagement ist hierbei nicht auf eine einzelne Organisation beschränkt. Unterbrechungen im Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden berücksichtigt. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-jubilaeums-ehrenamtskarte.
Alle Anträge werden im Bürgerbüro entgegengenommen und die jeweiligen Karten werden dort ausgestellt und ausgehändigt.