Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW
(BHKG) sind die Gemeinden als Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung verpflichtet, den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen
zu unterhalten. Als Grundlage für die gemeindliche Planung dient nach dem BHKG ein Brandschutzbedarfsplan, der unter Beteiligung der Feuerwehren aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle
5 Jahre fortzuschreiben ist.
Gemäß dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.03.2022 wurde die Kommunal
Agentur NRW GmbH von der Verwaltung mit der Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung beauftragt.
In mehreren Präsenzterminen haben die beteiligten Akteure von Feuerwehr und Verwaltung, gemeinsam mit der Kommunal Agentur, Informationen zusammengetragen, diese analysiert sowie
künftige Maßnahmen erarbeitet. Die Erkenntnisse aus diesem Prozess bilden den Brandschutzbedarfsplan 2023.
Der Brandschutzbedarfsplan wurde vom Rat der Stadt Borgholzhausen in der Sitzung am 02.11.2023 beschlossen.