Förderung durch den Bund für letzte unterversorgte Haushalte vorläufig bewilligt

    Der Kreis Gütersloh hat im Herbst 2019 Förderanträge beim Bund für den Breitbandausbau im Auftrag von 8 der 13 kreisangehörigen Kommunen im Rahmen des sog. 6. Förderaufrufes gestellt. Im Zuge dieses Ausbaus sollen in den 8 Kommunen rund 2.700 Adressen im Außenbereich, an denen nach Abschluss der diversen laufenden Ausbaumaßnahmen weiterhin keine mind. 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zu erwarten sind, direkt mit Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (FTTH) angebunden werden. Die Voruntersuchungen ergaben dazu insgesamt ca. 620 km erforderlichen Trassenbau und einen Finanzierungsbedarf (Wirtschaftlichkeitslücke) von 60,4 Mio. €. Die Förderanträge wurden nun seitens des Bundes vorläufig bewilligt, der 50% dieser Kosten übernimmt. Für die ebenfalls gestellten Anträge auf Ko-Finanzierung durch das Land NRW für weitere 40%  der Fördersumme rechnen die Kommunen nun ebenfalls mit einer zeitnahen Bewilligung. Die verbleibenden 10% zahlt jede Kommune selbst.

    In Borgholzhausen erfolgt derzeit der Ausbau im Rahmen des sog. 2. Förderaufrufes, vornehmlich mit Vectoring-Technik. Mit einem Fördervolumen von rund 2 Mio. € werden ab Herbst 2020 rund 600 Adressen in unseren Ortsteilen davon profitieren.

    Nach aktueller Information seitens der für den Ausbau verantwortlichen Telekom läuft der Ausbau planmäßig und ohne Schwierigkeiten. Rund die Hälfte der Tiefbaumaßnahmen ist bereits erfolgt, sie sollen bis Ende März abgeschlossen werden. Dann erfolgt die Verkabelung und diverse technische Anpassungen, als Inbetriebnahme wird weiterhin Herbst 2020 angestrebt. 

    Rund 130 Unternehmen und Haushalte bekommen im Rahmen dieses Ausbaus sogar einen direkten Glasfaseranschluss bis ins Haus. Knapp 90% dieser Haushalte hat bereits einen Nutzungsvertrag unterschrieben, die Stadtverwaltung wird bei den Übrigen in den kommenden Tagen erneut nachfassen.

    Die verbleibenden rund 250 unterversorgten Adressen im Außenbereich wurden nun bei der vom Kreis koordinierten Voruntersuchung und Mittelbeantragung berücksichtigt. Als Finanzierungsbedarf (Wirtschaftlichkeitslücke) wurde ein Betrag von etwa 5,7 Mio. € ermittelt, die vorläufige Bewilligung des Bundes umfasst also rund 2,8 Mio. €. Mit der erwarteten Co-Finanzierung des Landes von rund 2,3 Mio. € bleiben noch rund 0,6 Mio. € Eigenanteil der Stadt, deren Übernahme durch den Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossen und damit sichergestellt wurde.

    Sobald die Ko-Finanzierungsbescheide durch die Bezirksregierung Detmold, als zuständige Bewilligungsbehörde, ausgestellt sind, wird der Kreis Gütersloh die Leistungen in separaten Losen je Kommune in einem europaweiten Vergabeverfahren ausschreiben. Erst bei diesem Ausschreibungsverfahren mit hoffentlich eingehenden attraktiven Angeboten von Telekommunikationsunternehmen und einer erfolgreichen Vergabe werden die finalen Eckdaten des Projekts wie konkrete Ausbaukosten, Baubeginn und Realisierungszeiträume ermittelt. Auf dieser Basis werden dann die endgültigen Bescheide beim Bund und Land NRW beantragt. Sofern das alles glatt läuft, könnte ein Baubeginn bereits im Jahr 2021 und eine Inbetriebnahme bis Ende 2022 erfolgen.

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