Die
vielfältigen Aufgaben einer Stadt für das Gemeinwohl müssen geplant und
finanziert werden. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Stadt und enthält alle für das Haushaltsjahr zur
Erfüllung ihrer Aufgaben veranschlagten Erträge und Aufwendungen, Investitionen
(unter anderem Bauvorhaben), den Stellenplan und weitere Teile. Er legt Art und
Umfang der von der Stadt zu erbringenden Leistungen fest und stellt den dafür
erforderlichen Finanzbedarf dar. Details sind durch Gesetze festgelegt. Eine
generelle Vorschrift besagt, dass sich die Stadt sparsam und wirtschaftlich zu
verhalten hat und dass der Haushalt ausgeglichen sein muss. Wichtige
Einnahmequellen sind Steuern (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer),
Zuwendungen vom Land sowie Benutzungsgebühren. Der überwiegende Teil der
Ausgaben entsteht für Pflichtaufgaben, nur ein geringer Teil kann als
freiwillig bezeichnet werden.
Nach intensiven Beratungen in den
Fraktionen und den Ausschüssen hat der Stadtrat am 15.12.2022 einstimmig den
Haushaltsplan samt Stellenplan und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2023
beschlossen. Damit kann
die Stadtverwaltung gleich mit dem Start des neuen Jahres neue Aufträge
erteilen, um die zahlreichen wichtigen Aufgaben und Projekte der Stadt zu
bearbeiten. Trotz absehbar angespannter Haushaltslage konnten die vielen
freiwilligen Leistungen und in vielen Bereichen hohen Standards erhalten
bleiben, um Borgholzhausen für seine Bürgerinnen und Bürger entsprechend
lebenswert zu gestalten.
Die
Haushaltsreden der Fraktionen sind dem Protokoll der Sitzung vom 15.12.22 im
Ratsinformationssystem beigefügt. Der Haushaltsplan der Stadt ist erneut
volldigital und interaktiv dargestellt und über den Link (sh. unten) aufrufbar.
Mit seinen zahlreichen Diagrammen und Kennzahlen und der leichten Navigation
per Mausklick erleichtert er das gezielte Auffinden von Informationen. Die
Wirtschaftspläne von Wasserwerk und Abwasserbetrieb sind als Anlage zum
Haushaltsplan ebenfalls dort zu finden.
Zahlreiche
Änderungen gab es bei den Steuern und Gebühren. Entsprechend der vom Land
vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden die Hebesätze für Grundsteuer A auf 254
v.H., Grundsteuer B auf 493 v.H. und der Gewerbesteuer auf 416 v.H. erhöht. Die
Abfallentsorgungsgebühren für Restmüll und Kompost bleiben konstant. Bei den Straßenreinigungsgebühren
gibt es aufgrund diverser Kostensteigerungen eine Erhöhung auf 1,13 € je Frontmeter.
Die Gebühren für das städtische Trink- und Abwasser
müssen aufgrund von zahlreichen notwendigen Investitionen und steigenden
Betriebs- und Unterhaltungskosten ab 01.01.2023 angehoben werden:
Trinkwasser:
2,63 €/m³ (bisher 2,40 €/m³)
Schmutzwassergebühr: 3,29 €/m³ (bisher 3,13 €/m³)
Niederschlagswassergebühr:
0,86 €/m² (bisher 0,79 €/m²)
Gebühr für
die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen: 44,84 €/m³
(bisher 38,26 €/m³)
Gebühr
für das Auspumpen und das Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben:
22,36 €/m³ (bisher 20,26 €/m³)