Haushaltsplan 2024

    Die vielfältigen Aufgaben einer Stadt für das Gemeinwohl müssen geplant und finanziert werden. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und enthält alle für das Haushaltsjahr zur Erfüllung ihrer Aufgaben veranschlagten Erträge und Aufwendungen, Investitionen (unter anderem Bauvorhaben), den Stellenplan und weitere Anlagen. Er legt Art und Umfang der von der Stadt zu erbringenden Leistungen fest und stellt den dafür erforderlichen Finanzbedarf dar. Details sind durch Gesetze festgelegt. Eine generelle Vorschrift besagt, dass sich die Stadt sparsam und wirtschaftlich zu verhalten hat und dass der Haushalt ausgeglichen sein muss. Wichtige Einnahmequellen sind Steuern (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), Zuwendungen vom Land sowie Benutzungsgebühren. Der überwiegende Teil der Ausgaben entsteht für Pflichtaufgaben, nur ein geringer Teil kann als freiwillig bezeichnet werden.

    Nach intensiven Beratungen in den Fraktionen und den Ausschüssen hat der Stadtrat am 14.12.2023 den Haushaltsplan samt Stellenplan und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 beschlossen. Damit kann die Stadtverwaltung gleich mit dem Beginn des neuen Jahres neue Aufträge erteilen, um die zahlreichen wichtigen Aufgaben und Projekte der Stadt zu bearbeiten. Trotz angespannter Haushaltslage konnten die vielen freiwilligen Leistungen und in vielen Bereichen hohen Standards weitestgehend erhalten bleiben, um Borgholzhausen für seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert zu gestalten.

    Die Haushaltsreden der Fraktionen sind dem Protokoll der Sitzung vom 14.12.23 im Ratsinformationssystem beigefügt. Der Haushaltsplan der Stadt ist erneut volldigital und interaktiv dargestellt und über den Link (sh. unten) aufrufbar. Mit seinen zahlreichen Diagrammen und Kennzahlen und der leichten Navigation per Mausklick erleichtert er das gezielte Auffinden von Informationen. Die Wirtschaftspläne von Wasserwerk und Abwasserbetrieb sind als Anlage zum Haushaltsplan ebenfalls dort zu finden.

    Zahlreiche Änderungen gab es bei den Steuern und Gebühren. Entsprechend der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden die Hebesätze für Grundsteuer A auf 259 v.H., Grundsteuer B auf 501 v.H. erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt konstant bei 416 v.H. Für Restmüll fällt ab 01.01.2024 pro Liter eine Gebühr von 2,37 € an, für Kompost beträgt die neue Gebühr 0,82 € pro Liter. Bei den Straßenreinigungsgebühren gibt es aufgrund diverser Kostensteigerungen eine Erhöhung auf 1,16 € je Frontmeter.

    Die seit dem 01.01.2023 geltende Wasserverbrauchsgebühr von 2,63 €/m³ bleibt unverändert.

    Die Gebühren für das städtische Abwasser müssen aufgrund von zahlreichen notwendigen Investitionen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten ab 01.01.2024 angehoben werden:

    • Schmutzwassergebühr: 4,04 €/m³ (bisher 3,29 €/m³)

    • Niederschlagswassergebühr: 0,94 €/m² (bisher 0,86 €/m²)

    • Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen: 50,59 €/m³ (bisher 44,84 €/m³)

    • Gebühr für das Auspumpen und das Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben: 23,87 €/m³ (bisher 22,36 €/m³) 



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