Die
vielfältigen Aufgaben einer Stadt für das Gemeinwohl müssen geplant und
finanziert werden. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Stadt und enthält alle für das Haushaltsjahr zur
Erfüllung ihrer Aufgaben veranschlagten Erträge und Aufwendungen, Investitionen
(unter anderem Bauvorhaben), den Stellenplan und weitere Anlagen. Er legt Art
und Umfang der von der Stadt zu erbringenden Leistungen fest und stellt den
dafür erforderlichen Finanzbedarf dar. Details sind durch Gesetze festgelegt.
Eine generelle Vorschrift besagt, dass sich die Stadt sparsam und
wirtschaftlich zu verhalten hat und dass der Haushalt ausgeglichen sein muss.
Wichtige Einnahmequellen sind Steuern (zum Beispiel Gewerbesteuer,
Grundsteuer), Zuwendungen vom Land sowie Benutzungsgebühren. Der überwiegende
Teil der Ausgaben entsteht für Pflichtaufgaben, nur ein geringer Teil kann als
freiwillig bezeichnet werden.
Nach intensiven Beratungen in den
Fraktionen und den Ausschüssen hat der Stadtrat am 14.12.2023 den Haushaltsplan
samt Stellenplan und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 beschlossen. Damit kann die Stadtverwaltung
gleich mit dem Beginn des neuen Jahres neue Aufträge erteilen, um die
zahlreichen wichtigen Aufgaben und Projekte der Stadt zu bearbeiten. Trotz angespannter
Haushaltslage konnten die vielen freiwilligen Leistungen und in vielen
Bereichen hohen Standards weitestgehend erhalten bleiben, um Borgholzhausen für
seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert zu gestalten.
Die
Haushaltsreden der Fraktionen sind dem Protokoll der Sitzung vom 14.12.23 im
Ratsinformationssystem beigefügt. Der Haushaltsplan der Stadt ist erneut
volldigital und interaktiv dargestellt und über den Link (sh. unten) aufrufbar.
Mit seinen zahlreichen Diagrammen und Kennzahlen und der leichten Navigation
per Mausklick erleichtert er das gezielte Auffinden von Informationen. Die
Wirtschaftspläne von Wasserwerk und Abwasserbetrieb sind als Anlage zum
Haushaltsplan ebenfalls dort zu finden.
Zahlreiche
Änderungen gab es bei den Steuern und Gebühren. Entsprechend der vom Land
vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden die Hebesätze für Grundsteuer A auf 259
v.H., Grundsteuer B auf 501 v.H. erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer
bleibt konstant bei 416 v.H. Für Restmüll fällt ab 01.01.2024 pro Liter eine
Gebühr von 2,37 € an, für Kompost beträgt die neue Gebühr 0,82 € pro Liter. Bei
den Straßenreinigungsgebühren gibt es aufgrund diverser Kostensteigerungen eine
Erhöhung auf 1,16 € je Frontmeter.
Die seit dem
01.01.2023 geltende Wasserverbrauchsgebühr von 2,63 €/m³ bleibt unverändert.
Die Gebühren
für das städtische Abwasser müssen aufgrund von zahlreichen notwendigen
Investitionen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten ab 01.01.2024
angehoben werden:
• Schmutzwassergebühr:
4,04 €/m³ (bisher 3,29 €/m³)
• Niederschlagswassergebühr:
0,94 €/m² (bisher 0,86 €/m²)
• Gebühr für
die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen: 50,59 €/m³
(bisher 44,84 €/m³)
• Gebühr für
das Auspumpen und das Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben: 23,87
€/m³ (bisher 22,36 €/m³)