Die
vielfältigen Aufgaben einer Stadt für das Gemeinwohl müssen geplant und
finanziert werden. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Stadt und enthält alle für das Haushaltsjahr zur
Erfüllung ihrer Aufgaben veranschlagten Erträge und Aufwendungen, Investitionen
(unter anderem Bauvorhaben), den Stellenplan und weitere Anlagen mit
ergänzenden Informationen. Er legt Art und Umfang der von der Stadt zu
erbringenden Leistungen fest und stellt den dafür erforderlichen Finanzbedarf
dar. Details sind durch Gesetze festgelegt. Eine generelle Vorschrift besagt,
dass sich die Stadt sparsam und wirtschaftlich zu verhalten hat und dass der
Haushalt ausgeglichen sein muss. Wichtige Einnahmequellen sind Steuern (zum
Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), Zuwendungen vom Land sowie
Benutzungsgebühren. Der überwiegende Teil der Ausgaben entsteht für
Pflichtaufgaben, nur ein geringer Teil kann als freiwillig bezeichnet werden.
Bürgermeister
Dirk Speckmann und Kämmerin Elke Hartmann haben am 02.11.2023 den
Haushaltsplanentwurf in den Rat eingebracht. In den nächsten Wochen werden die
Fachausschüsse den Entwurf intensiv beraten. Die Beschlussfassung im Rat ist am
14.12.2023 vorgesehen.
Da die
Steuereinnahmen deutlich sinken werden und die Aufwendungen trotz
Sparbemühungen weiter ansteigen, wird für 2024 mit einem Defizit von 3,5 Mio. €
gerechnet. Die Ausgleichsrücklage, die als Puffer für Defizite in Anspruch
genommen werden kann, ist aufgrund mehrerer positiver Jahresabschlüsse in den
vergangenen Jahren mit 6,1 Mio. € (Stand 31.12.2022) gut gefüllt. Allerdings
weist der Haushaltsplanentwurf auch für die folgenden Haushaltsjahre hohe
Fehlbeträge aus, so dass diese Rücklage schnell aufgebraucht sein wird.
In 2024 sind
Investitionen im Umfang von fast 7 Mio. € geplant. So werden, wie vom Rat
bereits beschlossen, weitere PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden und auch
Freiflächenanlagen gebaut. Des Weiteren werden Gewerbeflächen „Am Stadtgraben“
für Handwerksbetriebe und Dienstleister und das kleine Wohnbaugebiet Heidbrede
II erschlossen und durch Umbaumaßnahmen im Rathaus sollen die Bedingungen für
Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeitenden verbessert werden.
Der Entwurf
der Haushaltssatzung 2024 liegt für die Dauer des Beratungsverfahrens aus. Er
kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 9, Schulstraße 5, 33829
Borgholzhausen eingesehen werden und ist im Internet verfügbar. Einwohner und
Abgabepflichtige können vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 Einwendungen gegen den
Entwurf erheben. Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher
Sitzung.