Eigenwasserversorgung (Brunnen)

    Das Wasserwerk in Borgholzhausen mit seinem verzweigten Wasserleitungsnetz versorgt den überwiegenden Teil der Bevölkerung mit  hervorragendem Trinkwasser, dass allen Anforderungen der  aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwasserV 2001) entspricht. 

    Ein Teil der Haushalte ist jedoch weit entfernt von den Hauptversorgungsleitungen und wird über eigene Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. Hausbrunnen sind ein wichtiger Bestandteil der Wasserversorgung in ländlichen Bereichen von Borgholzhausen, da eine zentrale Versorgung aus technischen oder hygienischen Gründen nicht möglich oder ökonomisch sinnvoll ist. Dabei ist die Versorgung mit Trinkwasser aus eigenem Brunnen keineswegs eine "Privatangelegenheit".

    Der Gesetzgeber hat den Inhabern einer Wasserversorgungsanlage – sowohl privaten Hausbrunnenbetreibern, Betreibern von Hausinstallationen, als auch den öffentlichen Wasserversorgern – eine Reihe von Pflichten, wie z.B. Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.....

    Der Bau eines Hausbrunnens zum Zwecke der Gartenbewässerung - einer sog. Nichttrinkwasseranlage -  ist zwar genehmigungsfrei, unterliegt aber  der Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh. Das Formular zur Anzeige einer Nichttrinkwasseranlage finden Sie am Fußende dieser Seite.

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