Straßenwärter

    Straßenwärter sind für die Instandhaltung von Straßen- und Verkehrsanlagen, sowie für die Pflege des Straßenbegleitgrüns (Gras- bzw. Gehölzpflege) verantwortlich. Sie kontrollieren Verkehrsflächen auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit und beseitigen Gefahrenquellen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören u. a. auch das Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen und das Durchführen von Messungen. Straßenwärter sind auch zuständig für den Räum- und Streudienst im Winter.

    Die insgesamt dreijährige Ausbildung erfolgt im praktischen Teil auf dem städtischen Bauhof. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld. Darüber hinaus nehmen die Auszubildenden an der überbetrieblichen Ausbildung beim Handwerksbildungszentrum Brackwede (HBZ) und bei der Deula Warendorf teil. Der Erwerb des Führerscheins der Klasse CE ist Bestandteil der Ausbildung.


        Insgesamt werden folgende Kenntnisse vermittelt:


        • Grundlagen der Straßenplanung
        • Baustoffkunde
        • Straßenbau
        • Brücken, Tunnel, Durchlässe, und sonstige Ingenieurbauwerke
        • Landschaftsgestaltung
        • Verkehrszeichen und -einrichtung
        • Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst
        • Winterdienst
        • Arbeitssicherheit
        • Recht der Verwaltung
        • Wirtschafts- und Sozialkunde
        • Technische Mathematik
        • Technisches Zeichnen

        Sachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen

        Für den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis zum Straßenwärter ist ein Hauptschulabschluss erforderlich.

        Wir wünschen uns von unseren Auszubildenden:


        • Einsatzbereitschaft
        • Teamgeist
        • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen
        • Flexibilität
        • Kundenorientiertes Handeln
        • Initiative und Verantwortung

        Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Fortbildung

        Maßgebend für das Ausbildungsverhältnis ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

        Die monatliche Vergütung beträgt ab 2024 (Bruttowerte) 


        1.218,26 €
        im ersten Ausbildungsjahr
        1.268,20 €
        im zweiten Ausbildungsjahr
        1.314,02 €
        im dritten Ausbildungsjahr

        Hierauf wird aktuell eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % der Brutto-Ausbildungsvergütung gezahlt.

        Die für die Ablegung der Prüfung notwendigen Lehrmittel werden vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € jährlich. Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € gezahlt.

        Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung in Teilzeit erfolgen.

        Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 29 Tage und wird im ersten und dritten Ausbildungsjahr anteilig auf die Ausbildungszeit verteilt.

        Neben der durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen schulischen Ausbildung bieten wir bei Interesse gerne fachbezogene Fortbildungsmöglichkeiten an.

        Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung erfolgt die Übernahme in ein für ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis . Bei Bewährung, Eignung und nach betrieblichem Bedarf, erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. 

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