Die
insgesamt dreijährige Ausbildung erfolgt im praktischen Teil bei dem Abwasserbetrieb der Stadt
Borgholzhausen Die Vermittlung der Kenntnisse zur Kläraschlammfaulung/Klärgaserzeugung
erfolgt als Praktikum bei einer Kläranlage in der näheren Umgebung.
Für
die theoretische Ausbildung besuchen die Auszubildenden in einem
zusammenhängenden Blockunterricht die Berufsschule für Landesfachklassen und
Fachschule für Technik in Gelsenkirchen. Zusätzlich nehmen die Auszubildenden
an der überbetrieblichen Ausbildung beim BEW – Bildungszentrum Essen teil.
Die
Auszubildenden werden aus Kosten des Ausbildungsbetriebes während der
Berufsschulzeiten bzw. während der überbetrieblichen Ausbildung in einem
Gästehaus untergebracht.
Insgesamt werden folgende Kenntnisse vermittelt:
- Umweltschutz
- Betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation
- Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen
- Umweltschutz, ökologische Kreisläufe und Hygiene
- Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik; Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Umgang mit elektrischen Gefahren
- Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen
- Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung
- Lagerung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen
- Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen
- Indirekteinleiterüberwachung
- Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen
- Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm
- Dokumentation, Qualitäts- und Umweltmanagement
- Elektrische Anlagen in der Abwassertechnik
Sachliche und persönliche Einstellungsvorraussetzungen
Für den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis zur Fachkraft für Abwassertechnik ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Empfehlenswert ist ein Hauptschulabschluss mit Q-Vermerk oder Realschulabschluss.
Interesse an Chemie, Physik und Umweltschutz sind wünschenswert.
Weiter wünschen wir uns von unseren Auszubildenden:
- Einsatzbereitschaft
- Mobilität
- Teamgeist
- Flexibilität
- Selbstständiges Handeln
- Initiative und Verantwortung
Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Fortbildung
Maßgebend für das Ausbildungsverhältnis ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Die monatliche Vergütung beträgt ab 2024 (Bruttowerte):
1.218,26 € | im ersten Ausbildungsjahr |
1.268,20 € | im zweiten Ausbildungsjahr |
1.314,02 € | im dritten Ausbildungsjahr |
Hierauf wird aktuell eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % der Brutto-Ausbildungsvergütung gezahlt.
Die für die Ablegung der Prüfung notwendigen Lehrmittel werden vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Zusätzlich erhalten die Auszubildenden einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € jährlich. Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung wird eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € gezahlt.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich.
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage und wird im ersten und dritten Ausbildungsjahr anteilig auf die Ausbildungszeit verteilt.
Neben der durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen schulischen Ausbildung bieten wir bei Interesse gerne fachbezogene Fortbildungsmöglichkeiten an.
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung und betrieblichem Bedarf ist die Übernahme in ein für ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Bei Bewährung und Eignung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.