Wasserknappheit, Corona-Pandemie, Flüchtlingsbewegungen und künftig vielleicht auch Dürren, Waldbrände oder Cyberangriffe? Das Portfolio an außergewöhnlichen Ereignissen ist vielfältig. Eines eint sie jedoch alle: Viele hochpriorisierte Aufgaben müssen in kürzester Zeit eingeschätzt, bewertet und umgesetzt werden – und das auch in einer kleinen Verwaltung.
Aus diesem Grund wurde im Januar 2024 eine zweitägige Schulungsveranstaltung, federführend durch das Ordnungsamt, zum Thema "Grundlagen im Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement" organisiert. Ein externer Referent der BABZ (Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung) aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, die eine Institution des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) ist, hat die Verwaltungsleitung, die Fachbereichsleitungen und weitere ausgewählte Mitarbeitende des Rathauses für die Arbeit im Krisenstab vorbereitet.
Die Schulung umfasste dabei vor allem folgende Inhalte:
- Bevölkerungsschutz in Deutschland: Erläuterung der Zuständigkeiten und beteiligten Organisationen im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfassungsgrundlagen, die den Bevölkerungsschutz in Deutschland regeln.
- Risiken, Bedrohungslagen und Herausforderungen: Untersuchung verschiedener Risikoszenarien sowie der damit verbundenen Bedrohungen und Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz.
- Führungsvorgang/Führungssystem: Erläuterung des Führungsvorgangs und des Führungssystems im Kontext von Krisen- und Katastrophensituationen.
- Aufbau und Gliederung eines Verwaltungsstabes (Stab für außergewöhnliche Ereignisse): Beschreibung der Struktur und Organisation eines Verwaltungsstabes sowie seiner Funktionen im Rahmen außergewöhnlicher Ereignisse.
In den zwei abschließenden Übungsszenarien „heftiger Wintereinbruch“ sowie „Angriff auf die Computersysteme eines kommunalen Rechenzentrums“ konnten die Teilnehmenden das Gelernte in die Praxis umsetzen.
Eine wichtige Erkenntnis ist, dass bei derart außergewöhnlichen Krisensituationen nur noch rudimentäre Dienste der Verwaltung ermöglicht werden können.
Die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse, z. B. Wasser, Nahrung, Elektrizität sowie medizinische Versorgung, können in krisenhaften Situationen nur im Zusammenspiel von Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung sowie den zumeist ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften der Hilfsorganisationen gewährleistet werden.
Zum Erfolg des Krisenmanagements trägt daher insbesondere die Selbsthilfe und Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger bei.