Heimat-Preis 2024

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat ein Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung der Heimat aufgelegt. Das auch in 2024 fortgeführt wird. Gefördert werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und somit die Heimat stärken. 

    Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen. Mit einem der fünf Bestandteilen des Förderprogramms, dem sogenannten „Heimatpreis“, bekommen die Kommunen die Möglichkeit, herausragendes ehrenamtliches Engagement öffentlichkeitswirksam zu würdigen. Inzwischen haben sich 260 Städte, Gemeinden und Kreise in NRW dazu entschlossen, örtlich einen Heimatpreis zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort zu vergeben. Unmittelbare Zahlungsempfänger sind die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Die Kommune muss durch einen Ratsbeschluss dokumentieren, dass der Heimatpreis eingerichtet und vergeben werden soll. Zudem legt der Rat die Preiskriterien fest. Die Preisvergabe muss bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Anschließend ist der Bezirksregierung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 

    Der Rat der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 beschlossen, für die Jahre 2023 bis 2027 einen Heimatpreis in Höhe von 5.000,00 Euro/Jahr auszuloben. Die Vergabe des Heimatpreises steht unter dem Vorbehalt der Zusage der jährlichen Landesförderung in Höhe von 5.000,00 Euro.


    Als Preiskriterien werden, bezogen auf das Gebiet der Stadt Borgholzhausen, festgelegt:

    1. Das Projekt oder die Initiative trägt in herausragender Weise zum Zusammenhalt und zur Stärkung der Gemeinschaft in der Stadt Borgholzhausen bei (gesellschaftlicher und sozialer Zusammenhalt).

    2. Das Projekt oder die Initiative fördert das Bewahren, Verstehen und Vermitteln von Traditionen und historischem Wissen.

    3. Das Projekt oder die Initiative leistet einen herausragenden Beitrag zur Identifikation der Menschen mit der Stadt Borgholzhausen.

    4. Das Projekt oder die Initiative hat eine innovative und zukunftsweisende Ausrichtung.


    1. Ziel der Ehrung

    Mit der Vergabe eines Heimatpreises der Stadt Borgholzhausen mit einem Gesamtpreisgeld von 5.000 Euro im Jahr 2024 soll eine Wertschätzung für geleistete Arbeit vor Ort sowie auch eine Anerkennung von Ideen und Projekten zur Verbesserung der heimatlichen Belange erfolgen. Die Preisvergabe soll sowohl eine Belohnung für Geleistetes, als auch die Unterstützung von guten Ideen und Projekten sein, um diese umsetzen zu können. Der Preis soll Ansporn für andere sein, sich für die Heimat zu engagieren. So werden neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat einzusetzen. Als Grundlage der Preisvergabe sind die Richtlinien des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli 2018 bindend.


    2. Wer soll geehrt werden?

    Bewerben können sich alle natürliche Personen sowie Vereine, Verbände, Initiativen und Institutionen, die sich durch außergewöhnliches Engagement im Bereich ihrer Heimatstadt verdient gemacht haben. Weiterhin ist es möglich, dass potenzielle Teilnehmer/innen auch von anderen für eine Bewerbung vorgeschlagen werden. Die Bewerbung ist dennoch von der natürlichen Person, dem Verein, dem Verband, der Initiative oder der Institution einzureichen.

    Der Heimatpreis der Stadt Borgholzhausen wird für ein herausragendes Engagement  verliehen.

    3. Der Heimatpreis der Stadt Borgholzhausen wird in folgende Preiskategorien aufgeteilt:

    Bei drei Preisträger*innenBei zwei Preisträger*innenBei einem Preistragendem
    1. Platz: 2.500 €1. Platz: 3.000 €1. Platz: 5.000 €
    2. Platz: 1.500 €2. Platz: 2.000 €
    3. Platz: 1.000 €


    4. Voraussetzungen für eine Ehrung

    Die Stadt Borgholzhausen beabsichtigt, nur solche Personen, Personenvereinigungen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen zu ehren, die sich durch besonderes heimatliches Engagement ausgezeichnet haben oder auszeichnen. Das Engagement kann sich dabei grundsätzlich auf alle Lebensbereiche beziehen; eine Ehrung erfolgt jedoch nur aufgrund der besonderen Bedeutung des Engagements, der Idee, des Projektes oder von Projektteilen für die Heimatstadt Borgholzhausen.

    Die Leistung muss außergewöhnlich und sollte von öffentlichem Interesse sein. Insbesondere soll der Preis für ein Engagement verliehen werden, das von außerordentlicher Tragweite ist. Eingereicht werden können auch Projekte, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen.


    5. Wer hat ein Vorschlagsrecht?

    Vorschlagsrecht hat grundsätzlich jede/r Einzelne. Ein Vorschlag kann wiederholt eingereicht werden, wenn dieser im ersten Verfahren nicht erfolgreich war.


    6. Verfahren

    Da die Preisvergabe jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen sein muss, ist der Vorschlag durch einen schriftlichen Antrag mit eingehender Begründung bis zum 30. September bei der Stadt Borgholzhausen einzureichen. Hierfür ist ein auf der Homepage der Stadt Borgholzhausen unter www.borgholzhausen.de hinterlegtes Vorschlagsformular zu verwenden. Außerdem finden sich dort weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren.

    Die fristgerecht eingereichten Vorschläge werden von einer Fachjury ausgewertet. Sie ist wie folgt besetzt:

    1. jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der im Rat der Stadt Borgholzhausen vertretenen Fraktionen
    2. Bürgermeister
    3. Fachbereichsleitung Fachbereich 1 (Interne Dienste und Finanzen).

    Die Auswertung der Fachjury wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt, der anschließend eine Beschlussempfehlung über die Preisvergabe an den Rat der Stadt Borgholzhausen abgibt.

    Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Heimatpreises obliegt dem Rat der Stadt Borgholzhausen bis spätestens zum 22.Dezember eines jeden Jahres.


    7. Ehrung

    Im Rahmen einer angemessenen öffentlichen Veranstaltung sollen vom Bürgermeister die herausragenden Leistungen der zu Ehrenden besonders gewürdigt werden. Durch die Ehrung soll ein Vorbild für andere Menschen in unserer Gesellschaft geschaffen werden, um ähnliche Leistungen zu erreichen bzw. nachzuahmen. Die Gewinner haben anschließend die Chance, beim Heimat-Preis des Landes NRW nochmals ausgezeichnet zu werden.


    8. Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?

    Ihren Vorschlag für den Heimatpreis 2024 können Sie bis zum 30. September 2024 schriftlich einreichen. Der Vorschlag ist mit einer eingehenden Begründung zu versehen, die das herausragende Engagement deutlich macht. Das Bewerbungsformular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

    Nach Einsendeschluss wird die bereits genannte Fachjury, bestehend aus Bürgermeister Dirk Speckmann, den Vertreterinnen und Vertretern der Borgholzhausener Ratsfraktionen sowie der Fachbereichsleiterin des Fachbereiches 1 einen Vorschlag über die Vergabe des Heimatpreises erarbeiten, über die endgültig der Rat der Stadt Borgholzhausen Ende des Jahres 2024 entscheiden wird. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden vom Bürgermeister benachrichtigt und wie bereits unter Ziffer 7 dargestellt, geehrt. 




    Ansprechpartner

    • Pirog, Udo

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