Gewerbeanmeldungen - unseriöse Anbieter im Internet

    Gewerbeanmeldungen sollten nur direkt bei der jeweiligen Gemeinde oder im Wirtschafts-Service Portal NRW vorgenommen werden.

    Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Borgholzhausen darauf hin, dass Gewerbemeldungen nur persönlich im Rathaus oder auf dem offiziellen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschafts-Service-Portal NRW) vorgenommen werden sollten. 

    Unseriöse Anbieter im werben im Internet mit Versprechen wie: 

    • "Hier kannst du einfach Online deinen Gewerbeantrag ausfüllen. Auch für Kleinunternehmer. Spar dir den Weg zum Gewerbeamt."
    • "Online erledigen. Kein lästiges Ausdrucken und kein Weg zur Behörde. Wir ermöglichen einen kinderleichten Antrag."
    • "In 10 Minuten, vom Anwalt geprüft. Unser Assistent wurde in Zusammenarbeit mit einem Anwalt entwickelt, um sicherzustellen, dass du Fehler im Formular vermeidest."

    Für diesen Service stellen Anbieter eine Servicegebühr in Höhe von 24,99 Euro in Rechnung - zzgl. der Verwaltungsgebühren die durch die Gewerbebehörde erhoben werden.

    Derartige Dienstleistungen sind zwar nicht verboten, jedoch können sich Gewerbetreibende die zusätzliche Gebühr sparen.

    Wie kann ich mein Gewerbe online anmelden?

    Wer sich den Gang im Rathaus sparen möchte, kann sein Gewerbe rechtssicher online auf der eigens hierfür eingerichteten Service-Seite des Landes Nordrhein-Westfalen anmelden. Wer hier sein Gewerbe anmeldet und die jeweilige Gebühr online bezahlt, erhält keinen weiteren Gebührenbescheid. 

    / Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

    Leistungsbeschreibung

    Anmeldung:

    Wenn Sie nach Borgholzhausen ziehen müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen anmelden und die Anmeldung dort ausfüllen.


    Ummeldung:

    Wenn Sie innerhalb von Borgholzhausen umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen ummelden.


    Abmeldung:

    Wenn Sie von Borgholzhausen in eine andere deutsche Stadt ziehen müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldung geschieht automatisch, wenn Sie sich in einer anderen deutschen Stadt anmelden.
    Sollten Sie ins Ausland verziehen, dann müssen Sie sich abmelden.


    Rechtsgrundlage

    Anmeldung:

    § 12 Bundesmeldegesetz (BMG)


    Ummeldung:

    § 12 Bundesmeldegesetz (BMG)


    Abmeldung:

    § 12 Bundesmeldegesetz (BMG)


    Erforderliche Unterlagen

    Anmeldung:

    • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente
    • Wohnungsgeberbescheinigung



    Ummeldung:

    • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente
    • Wohnungsgeberbescheinigung



    Abmeldung:

    • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente



    Kosten

    Anmeldung:

    Die Anmeldung ist kostenfrei.


    Ummeldung:

    Die Ummeldung ist kostenfrei.


    Abmeldung:

    Die Abmeldung ist kostenfrei.


    Anträge / Formulare

    Nachfolgend finden Sie die Wohnungsgeberbescheinigung

    Frist

    Anmeldung:

    Wenn Sie nach Borgholzhausen ziehen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen anmelden.


    Ummeldung:

    Wenn Sie innerhalb von Borgholzhausen umziehen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen ummelden.


    Abmeldung:

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug ins Ausland möglich.


    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

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