Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Borgholzhausen darauf hin, dass Gewerbemeldungen nur persönlich im Rathaus oder auf dem offiziellen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschafts-Service-Portal NRW) vorgenommen werden sollten.
Unseriöse Anbieter im werben im Internet mit Versprechen wie:
- "Hier kannst du einfach Online deinen Gewerbeantrag ausfüllen. Auch für Kleinunternehmer. Spar dir den Weg zum Gewerbeamt."
- "Online erledigen. Kein lästiges Ausdrucken und kein Weg zur Behörde. Wir ermöglichen einen kinderleichten Antrag."
- "In 10 Minuten, vom Anwalt geprüft. Unser Assistent wurde in Zusammenarbeit mit einem Anwalt entwickelt, um sicherzustellen, dass du Fehler im Formular vermeidest."
Wie kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Wer sich den Gang im Rathaus sparen möchte, kann sein Gewerbe rechtssicher online auf der eigens hierfür eingerichteten Service-Seite des Landes Nordrhein-Westfalen anmelden. Wer hier sein Gewerbe anmeldet und die jeweilige Gebühr online bezahlt, erhält keinen weiteren Gebührenbescheid.
⇑ / Geburt, Heirat, Scheidung, Tod / Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind von beiden Verlobten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
und
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
Die Meldebescheinigung für Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben
und
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
- die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde
- eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung
- zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners
- die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Voraussetzung
- Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
- Verwandten in gerader Linie
- voll- und halbbürtigen Geschwistern
- Minderjährigkeit
Kosten
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen bei deutschem Recht: 40,00 €
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
- Durchführung der Trauung (nur wenn ein anderes Standesamt für die Anmeldung zuständig ist): 40,00 €
- Gebühr (zusätzlich) für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten : 66,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Jede weitere Ausfertigung: 5,00 €
Verfahrensablauf
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, kann die Eheschließung vorgenommen werden und ein fester Termin bestätigt werden.
- Eine gültige Ehe kann nur vor einem Standesbeamten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Ehewilligen geschlossen werden