Viele Menschen sehnen sich nach dem idyllischen Leben auf dem Lande. Borgholzhausen, im Volksmund liebevoll
"Pium" genannt, bietet eine bevorzugte Wohnlage für jeden, der hier ansiedeln möchte. Um die naturräumliche Lage zu erhalten und die weitere Zersiedlung zu vermeiden, verfolgt die Stadt eine eher restirktive Flächenpolitik. Sie entwickelt also nicht laufend neue städtische Bauflächen und vermarktet daher nur unregelmäßig neue Wohn- und auch Gewerbegrundstücke, sonder bemüht sich eher um eine Nachverdichtung in den zahlreichen (privaten) Baulücken unserer Siedlungsgebiete. Allerdings führen wir Interessentenlisten, auf die wir dann bei eigenen Neubaugrundstücken oder auch Anfragen von privaten verkaufsbereiten Grundstücksbesitzern gerne zurückgreifen. Insofern laden wir Bauinteressenten ein, sich auf diese Listen setzen zu lassen.
Bei Interesse an Wohn- oder auch Gewebegrundstücken wenden Sie sich gerne an unsere Liegenschaftsabteilung:
Sofern Sie Fragen zu den
Bebauungsplänen und sonstigen planungsrechtlichen Dingen haben, wenden Sie sich
gerne an unsere Bauverwaltung:
⇑ / Geburt, Heirat, Scheidung, Tod / Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind von beiden Verlobten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
und
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
Die Meldebescheinigung für Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben
und
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
- die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde
- eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung
- zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners
- die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Voraussetzung
- Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
- Verwandten in gerader Linie
- voll- und halbbürtigen Geschwistern
- Minderjährigkeit
Kosten
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen bei deutschem Recht: 40,00 €
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
- Durchführung der Trauung (nur wenn ein anderes Standesamt für die Anmeldung zuständig ist): 40,00 €
- Gebühr (zusätzlich) für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten : 66,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Jede weitere Ausfertigung: 5,00 €
Verfahrensablauf
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, kann die Eheschließung vorgenommen werden und ein fester Termin bestätigt werden.
- Eine gültige Ehe kann nur vor einem Standesbeamten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Ehewilligen geschlossen werden
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Frist
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Für größere Gewerbeansiedlungen oder umfassendere Mehrfamilienhausbauten steht Ihnen auch der Bürgermeister Verfügung: