Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche in Borgholzhausen. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann sowohl auf unterschiedliche Träger als auch verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Als Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Jahr vorausgesetzt. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium. Die Ehrenamtskarte kann nach Ablauf von zwei Jahren neu beantragt oder digital verlängert werden. Ein ehrenamtlicher Einsatz, der außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung durch den jeweiligen Träger, dass die nötigen Kriterien eingehalten werden.
Beantrag werden kann die Karte digital über die App:
www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw
oder alternativ in Papierform durch das Herunterladen der Antragsformulare, welche
auf der Homepage der Stadt Borgholzhausen hinterlegt oder im Bürgerbüro erhältlich
sind.
Weitere Informationen zur Vergabe erhalten Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-ehrenamtskarte.
Informationen zur Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW bietet das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement an. Die Voraussetzung für die Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Das Engagement ist hierbei nicht auf eine einzelne Organisation beschränkt. Unterbrechungen im Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden berücksichtigt. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-jubilaeums-ehrenamtskarte.
Alle Anträge werden im Bürgerbüro entgegengenommen und die jeweiligen Karten werden dort ausgestellt und ausgehändigt.
⇑ / Geburt, Heirat, Scheidung, Tod / Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind von beiden Verlobten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
und
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
Die Meldebescheinigung für Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben
und
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
- erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
- die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde
- eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung
- zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners
- die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Voraussetzung
- Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
- Verwandten in gerader Linie
- voll- und halbbürtigen Geschwistern
- Minderjährigkeit
Kosten
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen bei deutschem Recht: 40,00 €
- Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
- Durchführung der Trauung (nur wenn ein anderes Standesamt für die Anmeldung zuständig ist): 40,00 €
- Gebühr (zusätzlich) für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten : 66,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Jede weitere Ausfertigung: 5,00 €
Verfahrensablauf
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, kann die Eheschließung vorgenommen werden und ein fester Termin bestätigt werden.
- Eine gültige Ehe kann nur vor einem Standesbeamten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Ehewilligen geschlossen werden