Ehrenamtskarte NRW

    Als Dank und Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit hat die Stadt Borgholzhausen die Ehrenamtskarte und Jubiläumsehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Borgholzhausen zum 1. Juli 2024 eingeführt. Auf Antrag stellt die Stadt Borgholzhausen Ehrenamtskarten für eine zeitliche Periode von zwei Jahren aus.

    Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stun­den pro Woche in Borgholzhausen.  Die ehrenamtliche Tätigkeit kann sowohl auf unterschiedliche Träger als auch verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Als Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Jahr vorausgesetzt. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium. Die Ehrenamtskarte kann nach Ablauf von zwei Jahren neu beantragt oder digital verlängert werden. Ein ehrenamtlicher Einsatz, der außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung durch den jeweiligen Träger, dass die nötigen Kriterien eingehalten werden.

    Beantrag werden kann die Karte digital über die App:
    www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

    oder alternativ in Papierform durch das Herunterladen der Antragsformulare, welche auf der Homepage der Stadt Borgholzhausen hinterlegt oder im Bürgerbüro erhältlich sind.

      Weitere Informationen zur Vergabe erhalten Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-ehrenamtskarte.


      Informationen zur Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

      Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW bietet das Land eine unbegrenzt gültige Jubi­läums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement an. Die Voraussetzung für die Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Das Engagement ist hierbei nicht auf eine einzelne Organisation beschränkt. Unterbre­chungen im Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden berücksichtigt. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen.

      Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-jubilaeums-ehrenamtskarte.

      Alle Anträge werden im Bürgerbüro entgegengenommen und die jeweiligen Karten werden dort ausgestellt und ausgehändigt.

      Erforderliche Unterlagen

      Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind von beiden Verlobten:                                                                                            

      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes

      und

      • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
        Die Meldebescheinigung für  Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben

      und

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass


      Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind
      von beiden Verlobten:
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes 
      und 
      • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).

      Die Meldebescheinigung für  Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben 
      und 
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass. 


      Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:
      • eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes 
      und 
      • die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde 


      Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben zusätzlich:
      • eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung 
      und 
      • zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners 


      Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
      • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) 
      und 
      • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde. 


      In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin
      • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, 
      • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, 
      • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, 
      ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich in unserer Sprechstunde erscheint.
      Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden. 
       

      Voraussetzung

      Zwei Personen unterschiedlichen und gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen. 

      Nicht möglich ist dies bei
      • Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
      • Verwandten in gerader Linie
      • voll- und halbbürtigen Geschwistern
      • Minderjährigkeit


      Kosten

      •       Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen bei deutschem Recht: 40,00 €
      • Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
      • Durchführung der Trauung (nur wenn ein anderes Standesamt für die Anmeldung zuständig ist): 40,00 €
      • Gebühr (zusätzlich) für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten : 66,00 €
      • Eheurkunde: 10,00 €
        • Jede weitere Ausfertigung: 5,00 €


      Verfahrensablauf

      Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Gibt es für die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl. Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung bitte mit. Die Unterlagen werden nach abgeschlossener Prüfung dann weitergeleitet.

      Hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren.
       
      • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. 
      • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, kann die Eheschließung vorgenommen werden und ein fester Termin bestätigt werden.
      • Eine gültige Ehe kann nur vor einem Standesbeamten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Ehewilligen geschlossen werden


       

      Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

      Durch die Eheschließung erhält das Ehepaar eine Eheurkunde.

      Frist

      Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.


      Zugeordnete Abteilungen

      Enthalten in folgenden Kategorien

      Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.