Stadt Borgholzhausen als Untere Denkmalbehörde

    Das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler" in NRW, datiert aus dem Jahr 1980, legt fest, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- udn Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

    → Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

    → Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz (DSchG)

    Leistungsbeschreibung

    Blindengeld, Gehörlosengeld und Hilfe für hochgradig Sehschwache werden nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

    Rechtsgrundlage

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, wird mit Ihnen beim ersten Gespräch besprochen.

    Voraussetzung

    Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Bei blinden Heimbewohnern besteht eine Sonderregelung, nach der auch Blinde außerhalb von Westfalen-Lippe Blindengeld vom Landschaftsverband erhalten, wenn vor der Aufnahme in einer Einrichtung der gewöhnliche Aufenthalt in Westfalen-Lippe war. Allerdings erhält nicht jeder sehbehinderte oder hörgeminderte Mensch einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzgeber hat den anspruchsberechtigten Personenkreis eingegrenzt.

    Verfahrensablauf

    Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewährt. Antragsformulare sind hier erhältlich oder werden Ihnen auf Wunsch zugesandt. Sie können die notwendigen Formulare auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen anfordern.

    Frist

    Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs und der Zeitpunkt, ab dem die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen sind.

    Zuständige Mitarbeiter

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster  hat anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes den Denkmalwert einer ganzen Reihe von Bau- und Bodendenkmälern geprüft, beschrieben und begründet.  Die Stadt Borgholzhausen hat auf dieser Grundlage "von Amts wegen" eine Denkmalliste erstellt, die aus dem Listenteil "A" - Liste der Baudenkmäler, und dem Listenteil "B" - Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, besteht.



    Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.

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