Stadt Borgholzhausen als Untere Denkmalbehörde

    Das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler" in NRW, datiert aus dem Jahr 1980, legt fest, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- udn Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

    → Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

    → Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz (DSchG)

    / Wohnen / Wohngeld

    Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.


    Rechtsgrundlage

    Erforderliche Unterlagen

    Einkommensnachweis
    Den Vordruck für den Einkommensnachweis halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite unter "Downloads und Infos").

    Bescheinigung des Vermieters
    Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite unter "Downloads und Infos").

    Nachweis über die Zahlung der Miete oder Belastung der Kredite
    zum Beispiel: Letzte Mietquittung oder letzter Kontoauszug

    Weiter Nachweise zur Berechnung des Wohngeldes sind z.B. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltszahlungen, erhöhte Werbungskosten


    Voraussetzung

    Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von:
    • der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens und
    • der Höhe der Miete oder der Belastung.
    Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, steht Ihnen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstelle zur Verfügung. In besonderen Fällen sind auch außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen möglich.

    Einen unverbindlichen Wohngeldrechner bietet des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW an. Sie finden Ihn unter der Überschrift " Wohngeldrechner des Landes NRW".

    Verfahrensablauf

    Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in der Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post oder persönlich ein.

    Alternativ können Sie auch den Online-Antrag verwenden um Ihr Wohngeld zu beantragen. Senden Sie den ausgefüllten Wohngeld-Antrag einfach an die folgende E-Mailadresse:

    Hinweise

    Weitere Informationen

    Frist

    Die Wohngeldbewilligung gilt immer ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag eingeht.

    Zuständige Mitarbeiter

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster  hat anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes den Denkmalwert einer ganzen Reihe von Bau- und Bodendenkmälern geprüft, beschrieben und begründet.  Die Stadt Borgholzhausen hat auf dieser Grundlage "von Amts wegen" eine Denkmalliste erstellt, die aus dem Listenteil "A" - Liste der Baudenkmäler, und dem Listenteil "B" - Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, besteht.



    Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.

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