Leistungsbeschreibung
Mit dem Vorkaufsrecht tritt die Gemeinde in ein zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag.
Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§24 fortfolgende des Baugesetzbuches.
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes muss die Stadt den Verwendungszweck des Grundstückes angeben.
Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis (so genanntes Negativattest) gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes und wird bei Grundstücksübereignungsverträgen in der Regel vom Notar bei der Stadt angefordert.
Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§24 fortfolgende des Baugesetzbuches.
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes muss die Stadt den Verwendungszweck des Grundstückes angeben.
Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis (so genanntes Negativattest) gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes und wird bei Grundstücksübereignungsverträgen in der Regel vom Notar bei der Stadt angefordert.
Kosten
Keine
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster hat anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes den Denkmalwert einer ganzen Reihe von Bau- und Bodendenkmälern geprüft, beschrieben und begründet. Die Stadt Borgholzhausen hat auf dieser Grundlage "von Amts wegen" eine Denkmalliste erstellt, die aus dem Listenteil "A" - Liste der Baudenkmäler, und dem Listenteil "B" - Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, besteht.