Stadt Borgholzhausen als Untere Denkmalbehörde

    Das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler" in NRW, datiert aus dem Jahr 1980, legt fest, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- udn Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

    → Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

    → Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz (DSchG)

    / Bauen / Erteilung Negativatest (Vorkaufsrecht)

    Leistungsbeschreibung

    Mit dem Vorkaufsrecht tritt die Gemeinde in ein zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag.
    Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§24 fortfolgende des Baugesetzbuches.

    Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes muss die Stadt den Verwendungszweck des Grundstückes angeben.

    Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis (so genanntes Negativattest) gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes und wird bei Grundstücksübereignungsverträgen in der Regel vom Notar bei der Stadt angefordert.

    Kosten

    Keine

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster  hat anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes den Denkmalwert einer ganzen Reihe von Bau- und Bodendenkmälern geprüft, beschrieben und begründet.  Die Stadt Borgholzhausen hat auf dieser Grundlage "von Amts wegen" eine Denkmalliste erstellt, die aus dem Listenteil "A" - Liste der Baudenkmäler, und dem Listenteil "B" - Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, besteht.



    Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.

    Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.