Heiraten in Borgholzhausen

    Heiratswillige Paare können sich zukünftig auch an Samstagen ihr JA-Wort geben.

                    Hierfür bietet die Stadt Borgholzhausen jeden zweiten Samstag im Monat zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr Termine zur standesamtlichen Eheschließung an.

                    Neben dem Trauzimmer im Rathaus, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in folgenden Locations standesamtlich zu heiraten:

                    • Heimathaus I Museum
                    • Pavillon bei Campo
                    • Wild-Lounge opus arte opera

                    Eine Eheschließung während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses ist weiterhin jederzeit möglich.

                    Für weitere Details und Fragen rund um das Thema Heiraten wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamtinnen.


                    Dienstleistungen im Bereich des Standesamtes

                    / Führerscheine (Verlängerung/Umtausch/Ersatz)

                    Leistungsbeschreibung

                    Folgende Leistungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen: 


                    • Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein / Namensänderung
                    • Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C
                    • Beantragung eines neuen Führerscheines bei Verlust/Diebstahl


                    Alle vorgenannten Leistungen werden von der Führerscheinstelle beim Kreis Gütersloh bearbeitet. Für individuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh (Hotline: 05241 85-1200) während der allgemeinen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.


                    Erforderliche Unterlagen

                    Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein/ Namensänderung im Führerschein: 

                    • Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde) 
                    • aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
                    • Personalausweis oder Reisepass
                    • Kosten: 32,80 €

                    Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.

                    Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Es besteht daher für Sie keine Pflicht zur Eintragung einer Namensänderung im Führerschein.

                     

                    Neuausstellung bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins:

                    • Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde
                    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
                    • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
                    • Evtl. Diebstahlanzeige der Polizei
                    • Kosten: 48,60 €

                     Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.

                    Zugeordnete Abteilungen

                    Enthalten in folgenden Kategorien


                    Mitarbeitende im Standesamt

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