Heiraten in Borgholzhausen

    Heiratswillige Paare können sich zukünftig auch an Samstagen ihr JA-Wort geben.

                    Hierfür bietet die Stadt Borgholzhausen jeden zweiten Samstag im Monat zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr Termine zur standesamtlichen Eheschließung an.

                    Neben dem Trauzimmer im Rathaus, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in folgenden Locations standesamtlich zu heiraten:

                    • Heimathaus I Museum
                    • Pavillon bei Campo
                    • Wild-Lounge opus arte opera

                    Eine Eheschließung während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses ist weiterhin jederzeit möglich.

                    Für weitere Details und Fragen rund um das Thema Heiraten wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamtinnen.


                    Dienstleistungen im Bereich des Standesamtes

                    / Asylbewerberleistungen / Asylbewerberleistungsgesetz

                    Leistungsbeschreibung

                    Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, die sich im Asylverfahren befinden, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung. Außerdem sind manche Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes haben.

                    Leistungen erhält nur, wer nicht über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.


                    Rechtsgrundlage

                    Erforderliche Unterlagen

                    Ausweispapiere


                    Voraussetzung

                    Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

                    1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
                    2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
                    3. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
                      1. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
                      2. nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
                      3. nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
                    4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,

                    5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,

                    6. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in Nummer 1 bis 5 genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder

                    7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetz stellen.

                    Kosten

                    Keine


                    Verfahrensablauf

                    Die Stadt Borgholzhausen ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthaltsort frei wählen können und sich dauerhaft in Borgholzhausen aufhalten. Sie erhalten Unterkunft in einem der Wohnheime und eine Scheckzahlung für den weiteren Lebensunterhalt. Dazu muss hier ein Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt werden.

                    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

                    Bescheid


                    Frist

                    Die Bewilligung über Asylbewerberleistungen gilt ab dem Tag der Antragstellung.


                    Zuständige Mitarbeiter

                    Enthalten in folgenden Kategorien


                    Mitarbeitende im Standesamt

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