Hierfür bietet die Stadt Borgholzhausen jeden zweiten Samstag im Monat zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr Termine zur standesamtlichen Eheschließung an.
Neben dem Trauzimmer im Rathaus, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in folgenden Locations standesamtlich zu heiraten:
- Heimathaus I Museum
- Pavillon bei Campo
- Wild-Lounge opus arte opera
Eine Eheschließung während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses ist weiterhin jederzeit möglich.
Für weitere Details und Fragen rund um das Thema Heiraten wenden Sie sich bitte
an unsere Standesbeamtinnen.
Dienstleistungen im Bereich des Standesamtes
⇑ / Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Hierzu zählen beispielsweise betreute Personen, Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben und behinderte Personen.
Das Bürgerbüro nimmt entsprechende Anträge für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, die mit Hauptwohnsitz in Borgholzhausen gemeldet sind.
- Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und/oder Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).
- Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
- Die Befreiung kann formlos oder mit dem unter "Anträge / Formulare" zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden.
- Erfolgt die Beantragung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, stellen wir die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht sofort aus. Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg senden wir die Bestätigung zu.
Erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Antrag
Ein Formular zur Beantragung der Befreiung können Sie im Anträge / Formulare herunterladen. - Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 und höher
Wenn ein Attest vorgelegt wird (beispielsweise vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst), muss darin die Immobilität bestätigt werden. - Bisheriger ungültiger Personalausweis und/oder Reisepass
der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. - Vollmacht für die persönlich vorsprechende Überbringerin oder den persönlich vorsprechenden Überbringer des Antrages
sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller noch schreibfähig ist. - gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten oder betreuenden Person und Betreuerausweis (falls vorhanden)
Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg sind Kopien ausreichend. Dies gilt nicht für die Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. Diese Dokumente sind im Original einzureichen.