Soziale Angelegenheiten
⇑ / Meldeauskunft (einfache Melderegisterauskunft)
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):1. Familienname,2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,3. Doktorgrad und4. derzeitige Anschriften sowie,5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Gebühren für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 11,00 €. Die vorgenannte Gebühr überweisen Sie bitte im Voraus auf eines der Konten der Stadtkasse Borgholzhausen mit dem Verwendungszweck EMA-Auskunft oder legen einen Verrechnungsscheck in vorgenannter Höhe Ihrem Antrag bei.
Konten der Stadtkasse Borgholzhausen:
Kreissparkasse Halle Westfalen:
Kreissparkasse Halle Westfalen
IBAN: DE38 4805 1580 0003 0000 23 |BIC: WELADED1HAW Kreissparkasse Halle Westfalen:
Volksbank Halle Westfalen
IBAN: DE35 4806 2051 0269 0009 00 |BIC: GENODEM1HLW
Konten der Stadtkasse Borgholzhausen:
Kreissparkasse Halle Westfalen:
Kreissparkasse Halle Westfalen
IBAN: DE38 4805 1580 0003 0000 23 |BIC: WELADED1HAW Kreissparkasse Halle Westfalen:
Volksbank Halle Westfalen
IBAN: DE35 4806 2051 0269 0009 00 |BIC: GENODEM1HLW
Formulare
Bitte beachten Sie auch die zu entrichtende Auskunftsgebühr.