Ausländische Personen, die keinen festen Aufenthaltsstatus haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Eikommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen zum Thema und Ihre Ansprechpartner:
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Leistungsbeschreibung
Jeder der einen großen Hund halten möchte, muss diesen bei der örtlichen Ordnungsbehörde, hier in Borgholzhausen ist das der Fachbereich 2: Bürgerdienste, anzeigen.
Als großer Hund gilt gem. § 11 Abs. 1 LHundG NRW jeder Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.
Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu dem Ablauf des Verfahrens und einige wichtige Hinweise.
Falls Sie Informationen zum Thema Hundesteuer suchen, suchen Sie bitte im Bürgerservice nach "Hundesteuer"
Als großer Hund gilt gem. § 11 Abs. 1 LHundG NRW jeder Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.
Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu dem Ablauf des Verfahrens und einige wichtige Hinweise.
Falls Sie Informationen zum Thema Hundesteuer suchen, suchen Sie bitte im Bürgerservice nach "Hundesteuer"
Rechtsgrundlage
§ 11 Landeshundesgesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG)
Erforderliche Unterlagen
Folgendes Unterlagen werden bei der Anmeldung eines großen bzw. eines gefährlichen Hundes benötigt:
- Nachweis über den eingepflanzten Microchip des Hundes,
- Nachweis über die Haftpflichtpolice für den Hund,
- Einen Sachkundenachweis, der berechtigt einen großen Hund zu führen.
Kosten
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € für die Anmeldung eines großen Hundes erhoben.
Formulare
Laden Sie sich hier die Anzeige zur Anzeige eines großen Hundes herunter.
- Anzeige großer Hund Anzeige großer Hund
- Hundehaltung in Borgholzhausen Informationsflyer.pdf