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Leistungsbeschreibung
Anmeldung:
Wenn Sie nach Borgholzhausen ziehen müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen anmelden und die Anmeldung dort ausfüllen.
Ummeldung:
Wenn Sie innerhalb von Borgholzhausen umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen ummelden.
Abmeldung:
Wenn Sie von Borgholzhausen in eine andere deutsche Stadt ziehen müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldung geschieht automatisch, wenn Sie sich in einer anderen deutschen Stadt anmelden.
Sollten Sie ins Ausland verziehen, dann müssen Sie sich abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldung:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente
- Wohnungsgeberbescheinigung
Ummeldung:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente
- Wohnungsgeberbescheinigung
Abmeldung:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder andere ausländische Passdokumente
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Ummeldung:
Die Ummeldung ist kostenfrei.
Abmeldung:
Die Abmeldung ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie nach Borgholzhausen ziehen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen anmelden.
Ummeldung:
Wenn Sie innerhalb von Borgholzhausen umziehen müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen ummelden.
Abmeldung:
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug ins Ausland möglich.
Rechtsgrundlage
§ 12 Bundesmeldegesetz (BMG)
Ummeldung:
§ 12 Bundesmeldegesetz (BMG)
Abmeldung:
§ 12 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare
Nachfolgend finden Sie die Wohnungsgeberbescheinigung