⇑ / Abmeldung von PKW / KFZ
Leistungsbeschreibung
Für Kfz-Angelegenheiten wie An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen ist die Abteilung Straßenverkehr ("Straßenverkehrsamt") der Kreisverwaltung Gütersloh zuständig.
Folgende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kfz können Sie jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen erledigen:
- Außer Betrieb setzen von Kfz (Abmeldung)
- Eintragung von Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug
- Ihren Reservierungswunsch können Sie auch online auf der Seite des Kreis Gütersloh anmelden.
Wunschkennzeichen Online
- Ihren Reservierungswunsch können Sie auch online auf der Seite des Kreis Gütersloh anmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Außer Betrieb setzen von KFZ:
Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
- Zulassungsbescheinigung I und die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) des Fahrzeuges
Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:
- Zulassungsbescheinigung I
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
- Keine Unterlagen notwendig
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen an:
- außer Betrieb setzen eines Kfz innerhalb des Kreises Gütersloh: 7,50€
- außer Betrieb setzen eines Kfz außerhalb des Kreises Gütersloh: 7,50€
- Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren 10,80€
- Kennzeichenreservierung: 2,60€