Bürgerservice


    / Abmeldung von PKW / KFZ

    Leistungsbeschreibung

    Für Kfz-Angelegenheiten wie An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen ist die Abteilung Straßenverkehr ("Straßenverkehrsamt") der Kreisverwaltung Gütersloh zuständig.

    Folgende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kfz können Sie jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen erledigen: 

    • Außer Betrieb setzen von Kfz (Abmeldung)
    • Eintragung von Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug 
      • Ihren Reservierungswunsch können Sie auch online auf der Seite des Kreis Gütersloh anmelden.
        Wunschkennzeichen Online

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Außer Betrieb setzen von KFZ:
    • Zulassungsbescheinigung I und die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) des Fahrzeuges

    Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:
    • Zulassungsbescheinigung I

    Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
    • Keine Unterlagen notwendig 

    Welche Gebühren fallen an?

    Folgende Gebühren fallen an:


    • außer Betrieb setzen eines Kfz innerhalb des Kreises Gütersloh: 7,50€
    • außer Betrieb setzen eines Kfz außerhalb des Kreises Gütersloh: 7,50€
    • Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren 10,80€
    • Kennzeichenreservierung: 2,60€

    Zugeordnete Abteilungen

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