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Leistungsbeschreibung
Jedem Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf Antrag ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- alter Kinderreisepass
- biometrisches Foto des Kindes (45x35mm)
- bei alleinerziehenden Sorgeberechtigten muss ein Nachweis erbracht werden (z.B. Negativbescheinigung vom Kreis Gütersloh)
Die Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein und ab dem 10. Lebensjahr den Antrag selber unterschreiben.
Welche Gebühren fallen an?
Kinderreisepass: 13,00€
Verlängerung des Kinderreisepasses: 6,00€