⇑ / Führerscheine (Verlängerung/Umtausch/Ersatz)
Leistungsbeschreibung
Folgende Leistungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen:
- Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein / Namensänderung
- Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C
- Beantragung eines neuen Führerscheines bei Verlust/Diebstahl
Alle vorgenannten Leistungen werden von der Führerscheinstelle beim Kreis Gütersloh bearbeitet. Für individuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh (Hotline: 05241 85-1200) während der allgemeinen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein/ Namensänderung im Führerschein:
-
Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kosten: 32,80 €
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Es besteht daher für Sie keine Pflicht zur Eintragung einer Namensänderung im Führerschein.
Neuausstellung bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins:
-
Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- Evtl. Diebstahlanzeige der Polizei
- Kosten: 48,60 €
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.