50er Inzidenz überschritten - neue Allgemeinverfügung des Kreis Gütersloh

    (20.10.2020) Corona ist mit dem Überschreiten der 50er-Inzidenz in der Breite des Kreises angekommen. Zu dieser epidemischen Lage hat der Kreis Gütersloh eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 20. Oktober um Null Uhr in Kraft getreten ist.

    Seitdem gilt für das gesamte Kreisgebiet:

    • Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
    • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
    • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
    • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

    Waren es im Frühjahr einige Hot-Spots, beispielsweise durch Ski-Urlaubsrückkehrer oder kleinere Ausbrüche, die sich lokalisieren ließen, und im Sommer die Belegschaft eines Fleischzerlegungsbetriebes sowie reiseassoziierte Infektionen, so ist das Infektionsgeschehen mittlerweile diffus. Betroffen sind laut ärztlicher Auskunft derzeit alle Alterststufen vom jungen Azubi bis zur Altenheimbewohnerin.


    Für weitere laufend aktualisierte Informationen besuchen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten des Landes NRW und des Kreises Gütersloh.

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