Seitdem gilt für das gesamte Kreisgebiet:
- Bei
Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen
zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines
besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
- Der
Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke
ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
- An
Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn
Personen teilnehmen.
- In der
Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier
Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Waren es im Frühjahr einige Hot-Spots, beispielsweise durch Ski-Urlaubsrückkehrer oder kleinere Ausbrüche, die sich lokalisieren ließen, und im Sommer die Belegschaft eines Fleischzerlegungsbetriebes sowie reiseassoziierte Infektionen, so ist das Infektionsgeschehen mittlerweile diffus. Betroffen sind laut ärztlicher Auskunft derzeit alle Alterststufen vom jungen Azubi bis zur Altenheimbewohnerin.
Für weitere laufend aktualisierte Informationen besuchen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten des Landes NRW und des Kreises Gütersloh.
- Allgemeinverfügung zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (19.10.2020) - Kreis Gütersloh
- Coronaschutzverordnung des Landes NRW (17.10.2020) - Änderungsmodus
- Anlage zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW (17.10.2020) - Änderungsmodus
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaSchVO (17.10.2020)