Coronaschutzverordnung ab 11. Mai 2020

    (09.05.2020) Ab dem kommenden Montag (11.05.2020) tritt eine neue Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in Kraft.

    Für die nachfolgenden Geschäftszweige gilt darüber hinaus auch die Anlage über "Hygiene- und Infektionsstandards":

    • I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) 
    • II. Beherbergungsbetriebe (folgt) 
    • III. Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen) 
    • IV. Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege 
    • V. Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre 
    • VI. Massage/Massagestudios 
    • VII. Fitnessstudios  

    Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf den Seiten der Landesregierung unter www.land.nrw/corona

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