Coronaschutzverordnung ab 11. Mai 2020
(09.05.2020) Ab dem kommenden Montag (11.05.2020) tritt eine neue Fassung der Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in Kraft.
Für die nachfolgenden Geschäftszweige gilt darüber hinaus auch die Anlage über "Hygiene- und Infektionsstandards":
- I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
- II. Beherbergungsbetriebe (folgt)
- III. Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
- IV. Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
- V. Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
- VI. Massage/Massagestudios
- VII. Fitnessstudios
Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf den Seiten der Landesregierung unter www.land.nrw/corona