Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kreis Gütersloh bis mindestens 07.07.2020

    (29.06.2020) Die Landesregierung hebt den Lockdown und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf mit Ablauf Dienstag, 30. Juni 2020 um Mitternacht auf. Für den Kreis Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert. Über diese Schritte und weitere Maßnahmen hat Ministerpräsident Armin Laschet gemeinsam mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und den Landräten der Kreise Gütersloh und Warendorf, Sven-Georg Adenauer und Dr. Olaf Gericke, am Montag, 29. Juni 2020, informiert und das Vorgehen erläutert.

    Coronaregionalverordnung

    Ab Mittwoch (01.07.2020) gilt die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO) in Kraft. Die Verordnung hat unmittelbare Wirkung für die Menschen im Kreis Gütersloh.
    Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/corona

    Die Maßnahmen der Verordnung gelten für Personen, die sich im Gebiet des Kreis Gütersloh aufhalten, also auch Touristen innerhalb des Kreises. Ein Ausreiseverbot aus dem Kreis Gütersloh besteht explizit nicht.



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