(23.07.2020) Gütersloh. Die Feriensaison hat Halbzeit und die ersten
Reisenden sind bereits aus ihrem Urlaub zurück in der Heimat. Um eine
reisebedingte Coronainfektion und eine weitere Ausbreitung im privaten sowie im
beruflichen Umfeld zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Gütersloh allen Reisenden
als auch deren Arbeitgebern, sich über das jeweilige Reiseziel zu informieren
und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Gemeinsam mit der pro Wirtschaft
Gütersloh hat der Kreis ein Infoblatt rund um Risikogebiete, Coronatestungen
und entsprechenden Kontaktnummern für Arbeitgeber herausgegeben.
In Nordrhein-Westfalen gilt für
Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaschutzverordnung. Demnach müssen sich
Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die keinen aktuellen negativen Coronatest vorweisen
können, sofort in Quarantäne begeben und beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
Die reisebedingte Quarantäne hat arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen,
denn dann müssen zunächst Überstunden und Urlaubstage abgefeiert werden. Wenn
die aufgebraucht sind, könnten Arbeitnehmer in den unbezahlten Urlaub geschickt
werden.
Um derartige Konsequenzen zu
vermeiden, sollten sich sowohl Reisende als auch Arbeitgeber stets über die
aktuellen Situationen der Reiseziele informieren. Die Einstufung in Risikogebiete
kann sich ständig ändern.
Für Unternehmen, die ihre
Reiserückkehrer testen lassen möchten, bietet es sich an, den
betriebsärztlichen Dienst einzubinden oder ein Institut zur Testung zu
beauftragen. Unter der Servicehotline der pro Wirtschaft GT können sich
Arbeitgeber beraten lassen. Sie ist werktags von 8 bis 17 Uhr unter der
Telefonnummer 05241 851409 oder 05241 851023 erreichbar.
Das Infoblatt liefert weiterführende
Informationen sowie einen Überblick über entsprechende Kontaktadressen. Es kann
im Internet auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/corona
oder auf den Seiten der proWi unter www.prowi-gt.de/gruenden-wachsen/krise/corona/ runtergeladen
werden.