Rathausöffnung auf Basis der aktuellen CoronaSchVO

    Zur Gewährleistung der Sicherheit von BürgerInnen und MitarbeiterInnen gilt neben dem einzuhaltenden Mindestabstand auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Rathaus. In den Eingangsbereichen stehen Desinfektionsmittelspender zu Verfügung.

    Soweit möglich werden Sie gebeten, Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder Post zu erledigen. 

    Für Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online über das Terminvereinbarungstool oder unter den Telefonnummern 05425 807-34 und 05425 807-35.

    Bleiben Sie gesund!

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