Rathausöffnung auf Basis der aktuellen CoronaSchVO
Zur Gewährleistung der Sicherheit von BürgerInnen und MitarbeiterInnen gilt neben dem einzuhaltenden Mindestabstand auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Rathaus. In den Eingangsbereichen stehen Desinfektionsmittelspender zu Verfügung.
Soweit möglich werden Sie gebeten, Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder Post zu erledigen.
Für Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online über das Terminvereinbarungstool oder unter den Telefonnummern 05425 807-34 und 05425 807-35.
Bleiben Sie gesund!