Sport im Freien für Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen erlaubt

    Ab sofort (07.05.2020) ist danach auch der Sport- und Trainingsbetrieb im Bereiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind, zulässig. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. (Auszug aus § 4 Abs. 3 CoronaSchVO)

    Weitere Informationen zu den Themen "Wiederaufnahme des Sportbetriebes" finden Sie auf den Seiten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen

    Ravensberger Stadion bis mindestens Ende mai gesperrt

    Aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten ist das Ravensberger Stadion (inkl. Rasenfläche, Laufbahnen sowie das Beachvolleyballfeld) noch bis mindestens Ende Mai für den Sportbetrieb gesperrt und steht für Aktiviäten aus diesem Grund nicht zur Verfügung. Sobald das Stadion wieder zur Verfügung steht, werden wir die örtlichen Vereine darüber informieren.

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