Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. April 2020

    (24.04.2020) Ab dem 27. April (kommender Montag) tritt die Zweite Änderungsverordnung zur Coronaschutzverordnung in Kraft. Darin wird auch die Maskenpflicht für gewisse Bereiche des täglichen Lebens neu eingeführt.

    Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf den Seiten der Landesregierung unter www.land.nrw/corona

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