Gebührensätze 2025

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Jahr 2025 einige Anpassungen bei den Gebührensätzen in unserer Stadt gibt.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke erhöht sich von 501 v.H. auf 706 v.H. und der für die Grundsteuer A bleibt bei 259 v.H. . Mit dieser Anpassung orientiert sich die Stadt an den vom Land NRW vorgegebenen fiktiven Hebesätzen.

    Die Mülltonnen sind mit unbegrenzt gültigen Müllmarken versehen, so dass keine neuen Marken mehr verschickt werden. Auch die Hundesteuermarken gelten unbefristet, so dass die Hundehalter nur den Hundesteuerbescheid erhalten.

    Mit den Grundsteuerbescheiden werden auch Fragebögen für Vermietende versendet. Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend und erfolgt im Rahmen der Aktualisierung des Mietspiegels.

    Ebenfalls in den nächsten Tagen werden die Bescheide für die Wasser- und Abwassergebühren verschickt. Die Schmutzwassergebühr steigt ab dem 01.01.2025 von 4,04 € je m³ auf 4,55 € je m³. Die Gebühr für Niederschlagswasser erhöht sich ab dem 01.01.2025 von 0,94 € je m² auf 1,15 € je m² jährlich. Die Gebühr für Frischwasser verringert sich von 2,63 € je m³ auf 2,44 € je m³.

    Um für beide Seiten die Zahlungsabwicklung zu erleichtern empfiehlt es sich, eine SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage unter www.borgholzhausen.de heruntergeladen werden.

    Unsere Verwaltung steht Ihnen gerne zur Verfügung, um eventuelle Fragen zu den neuen Gebührensätzen zu beantworten oder Ihnen weitere Informationen bereitzustellen.


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