Wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Jahr 2025 einige Anpassungen bei den Gebührensätzen in unserer Stadt gibt.
Der
Hebesatz für die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke erhöht
sich von 501 v.H. auf 706 v.H. und der für die Grundsteuer A bleibt bei 259 v.H. . Mit dieser Anpassung orientiert sich die Stadt an den vom Land NRW
vorgegebenen fiktiven Hebesätzen.
Die
Mülltonnen sind mit unbegrenzt gültigen Müllmarken versehen, so dass keine
neuen Marken mehr verschickt werden. Auch die Hundesteuermarken gelten
unbefristet, so dass die Hundehalter nur den Hundesteuerbescheid erhalten.
Mit
den Grundsteuerbescheiden werden auch Fragebögen für Vermietende versendet. Die
Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend und erfolgt im Rahmen der
Aktualisierung des Mietspiegels.
Ebenfalls
in den nächsten Tagen werden die Bescheide für die Wasser- und Abwassergebühren
verschickt. Die Schmutzwassergebühr steigt ab dem 01.01.2025 von 4,04 € je m³
auf 4,55 € je m³. Die Gebühr für Niederschlagswasser erhöht sich ab dem
01.01.2025 von 0,94 € je m² auf 1,15 € je m² jährlich. Die Gebühr für
Frischwasser verringert sich von 2,63 € je m³ auf 2,44 € je m³.
Um
für beide Seiten die Zahlungsabwicklung zu erleichtern empfiehlt es sich, eine
SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular kann auf
der Homepage unter www.borgholzhausen.de heruntergeladen werden.