Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses
gem, §§ 35 und 46b des KommunaIwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung
(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. ä 35 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. ä 63 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Seit 18:00 Uhr des 13.09.2020 sind die Wahllokale geschlossen. Direkt im Anschluss hat die Auszählung der Stimmzettel begonnen. An dieser Stelle können Sie die bereits eingegangenen Schnellmeldungen einsehen und sich am Ende einen Überblick über das…