Coronaregionalverordnung durch OVG Münster aufgehoben - Entscheidung rechtskräftig

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 06.07.2020 den Lockdown für den Kreis Gütersloh aufgehoben. Dieser sei nicht mehr verhältnismäßig. Das Urteil ist rechtskräftig. Damit sind die in der Coronaregionalverordnung festgelegten Einschränkungen ab sofort aufgehoben.

    Bitte beachten Sie: Die Coronaschutzverordnung gilt allerdings nach wie vor!

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